Evakuierung - Jörn Dutz Brandschutzfachberatung

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Evakuierung

Stellen Sie sich gerade folgende Fragen:

"Muss unser Betrieb eine Evakuierung üben?"
"Wo steht das geschrieben?"
"Wie soll sowas durchgeführt werden?"
Eine logische Fluchtwegbeschilderung hilft Leben retten.
"Muss unser Betrieb eine Evakuierung üben?"

Wenn in Ihrem Betrieb
Flucht- und Rettungswegpläne aushängen,
unterliegt dieser immer der Übungspflicht.
Wenn Flucht- und Rettungswegpläne aushängen, unterliegt das Gebäude der Übungspflicht.
"Wo steht das geschrieben?"

Unter anderem in der Arbeitsstättenverordnung §4 Abs. 4

"Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen."

"In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben."


Arbeitsstättenregel ASR A 2.3. Punkt 9 Abs. 7

Auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne sind Räumungsübungen durchzuführen.
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt Flucht- und Rettungswegpläne vor.
"Wie soll sowas durchgeführt werden?"

Am besten mit der Unterstützung
eines routinierten Profis.
Ich helfe Ihnen bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung Ihrer Evakuierungsübungen.

Brandschutz mit Brief und Siegel.
Durch regelmäßige Übungen
wird das richtige Verhalten Ihrer Mitarbeiter
im Gefahrenfall  sichergestellt.
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